MUSEUM IM ZEHENTSTADEL

Scherer-Galerie und Heimatmuseum Reischenau

Das Hochgericht zu Dinkelscherben


Am 31. Januar 1483 wird dem Domkapitel von Augsburg in einer Urkunde Kaiser Friedrichs III. die Errichtung eines Hochgerichts (Stock und Galgen) genehmigt und am 9. März 1495 auf der Herrschaft Zusameck errichtet. Das Gefängnis für die Übeltäter aus Dinkelscherben und Umgebung befand sich auf der Burg Zusameck.

Der Galgenberg am Ortsausgang nach Steinekirch erinnert heute noch an die Vollstreckung der Todesurteile durch Hängen. Der Richtplatz dagegen (Vollstreckung der Todesstrafe durch Enthaupten) lag an der Straße "auf Heder" vor der Abzweigung nach Breitenbronn, wie ein Ortsplan von 1750 bezeugt, und ist heute aus dem Gedächtnis der Mitbürger verschwunden.

Die beiden Hinrichtungsstätten lagen deswegen soweit auseinander, weil die Vollstreckung des Urteils durch das Schwert als ehrenhaft, das Hängen dagegen als unehrenhaft galt. Die Gehängten blieben am Galgen, bis sie von selbst herabfielen, verwesten oder von den Tieren aufgefressen wurden. Die mit dem Schwert Gerichteten dagegen wurden bestattet.

Weil sein Beruf als unehrlich galt, musste der Scharfrichter außerhalb des Ortes wohnen. In früheren Jahren, als auch Viehseuchen in stärkerem Ausmaß grassierten, war die geordnete Beseitigung des verendeten Viehs für Mensch und Tier sehr wichtig. Diese Arbeit verrichtete häufig auch der Scharfrichter. Aus dieser Tätigkeit bildete sich der Beruf des Wasenmeisters heraus. Die Tierkörperverwertung sorgte für das finanzielle Auskommen des Scharfrichters. Das Scharfrichterhaus wird erstmals 1602 erwähnt (etwa bei der heutigen Montessorischule, Mödishofer Str. 20).

Scharfrichter in Dinkelscherben waren von 1610 – 1618 Konrad Deibler und von 1618 – 1626 sein Sohn Max. Dessen Bruder Philipp übernahm das Amt 1628, wurde aber aus dem Amt entlassen, da man seiner Dienste zur damaligen Zeit nicht bedurfte.  Erst 1651 wurde wieder ein Scharfrichter eingestellt, der 1654 mitteilte, dass er sich „mit Gottes Gnad vnd beystand sein prob zu machen getrawe“  (Meisterprüfung).  Bis 1808 blieb das Scharfrichteramt  bei der Familie Wacker.

Am 1. Juli 1814 erging von der königlichen Finanzdirektion die Anweisung, alle Galgen und Richtstätten zu veräußern und nur noch die am Sitz des Landgerichts (Zusmarshausen) zu behalten. So wurde am 28. Juli 1814 der Galgen mit dem darumliegenden Ackerfeld für 15 Gulden und 30 Kreuzer, die gemauerte Richtstatt für 29 Gulden und 30 Kreuzer versteigert.